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CSRD: Berichtspflicht als Anker der Nachhaltigkeit
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nimmt die EU eine Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Transformation ein. Die neue Richtlinie soll als zentrales Instrument des Green Deal das Thema Nachhaltigkeit in der Wirtschaft verankern. Dafür führt sie erstmals verbindliche Reporting-Standards auf EU-Ebene ein und weitet die Berichtspflicht schrittweise aus. Die CSRD betrifft in Zukunft in Deutschland rund 15.000 Unternehmen – auch viele KMU.
Sustainable Finance als Motor der Transformation
Die regulatorischen Entwicklungen der letzten Jahre basieren auf dem Konzept der „Sustainable Finance“. Die Idee: Finanzierungsentscheidungen sollen immer auch Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Das Ziel: Durch Regulierung der Finanzwirtschaft wird die Realwirtschaft zu einer nachhaltigen transformiert. Der Weg dahin: Nachhaltigkeit wird im Sinne einer „Corporate Social Responsibility“ in Geschäftsaktivitäten und Unternehmenskultur verankert. Unternehmen sollen Finanzmarkt-Akteuren entsprechende Informationen für ihre Nachhaltigkeitsbewertungen bereitstellen. Das schafft Transparenz und begünstigt die Finanzierung von klima- und umweltfreundlichen Projekten.
Nicht-Finanzielle Berichterstattung gefordert
2014 beschloss das Europäische Parlament die Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Sie verpflichtet EU-Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, die im besonderen Interesse der Öffentlichkeit stehen, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Deutschland überführte die Richtlinie 2017 in nationales Recht: mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Seit März 2021 erlaubt die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) – die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor – Anlegern, Finanzprodukte auf Basis von ESG-Kriterien im Hinblick auf ihre Nachhaltigkeit zu vergleichen. Mit der Pflicht zur regelmäßigen Offenlegung von Informationen werden Unternehmen für die gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen ihres Handelns zur Rechenschaft gezogen.
Europa als Vorreiter: Green Deal und EU-Taxonomie
Im Dezember 2019 verständigte die EU-Kommission sich auf den European Green Deal – und nahm damit in Sachen Nachhaltigkeitsbestrebungen eine Vorreiterrolle ein. Der Green Deal soll die EU-Wirtschaft für eine nachhaltige Zukunft umgestalten und Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen. Was noch fehlte, war eine einheitliche Definition dessen, was eine nachhaltige Wirtschaft ausmacht. Als Bestandteil des Green Deal trat im Juli 2020 die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Die Taxonomie ist eine wichtige Säule der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Als wissenschaftlich fundiertes System klassifiziert sie sämtliche Wirtschaftstätigkeiten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit. Welche Aktivitäten zur grünen Transformation der Wirtschaft beitragen und damit „taxonomiefähig“ sind, wird dabei anhand von sechs Klima- und Umweltziele definiert.
Die sechs Umwelt- und Klimaziele der EU
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Die CSRD und das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit
Was noch fehlte, war ein einheitliches, verbindliches Rahmenwerk für die Berichterstattung, das Greenwashing beenden und die soziale Marktwirtschaft stärken sollte. Dieses Rahmenwerk lieferte das EU-Parlament im November 2022 mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die Richtlinie ist seit dem 1.1.2023 in Kraft und löst die NFRD ab. Die CSRD weicht dabei hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Ausgestaltung deutlich von den bisherigen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab:
- Die CSRD verpflichtet EU-Unternehmen zum ESG-Reporting.
- Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsberichte zusätzlich zur und im Rahmen der Finanzberichterstattung erstellen.
- Die CSRD fordert eine “doppelte Wesentlichkeitsperspektive” („Double Materiality“) bei der Betrachtung von Nachhaltigkeitsaspekten:
- Outside-in: Welche Auswirkungen haben Nachhaltigkeitsfaktoren wie der Klimawandel oder Biodiversität auf den Unternehmenserfolg und künftige Cashflows?
- Inside-out: Welche Auswirkungen hat das unternehmerische Handeln auf Menschen, Gesellschaft und Umwelt?
- Für das Reporting gelten mit den ESRS ab sofort einheitliche und verpflichtende Standards.
Berichtspflicht für viele als stufenweise Umsetzung
Die CSRD wird in drei Stufen umgesetzt. Die neuen ESRS-Berichtsstandards gelten
- ab 2025 für das Geschäftsjahr 2024 für schon nach CSR-RUG berichtspflichtige Unternehmen,
- ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 für alle großen, haftungsbeschränkten Unternehmen,
- ab 2027 für das Geschäftsjahr 2026 für börsennotierte KMU (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen.
Die CSRD betrifft in Zukunft rund 50.000 Unternehmen – 15.000 davon in Deutschland.
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