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Ein typischer Bus aus dem regionalen Personenverkehr fährt auf einer mehrspurigen Straße. Bewegungsunschärfe im Motiv deutet auf eine zügige Geschwindigkeit des Fahrzeugs hin.

EU Omnibus-Verordnung: VSME auf der Gewinnerspur

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große und börsennotierte Unternehmen ab 2025 sukzessive zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der bürokratische Aufwand ist hoch – insbesondere für KMU. Die neue EU-Omnibus-Verordnung soll ihn nun verringern. Wir haben uns angeschaut, welche Änderungen geplant sind und inwiefern sie den freiwilligen Berichtsstandard VSME aufwerten.

Die Änderungen der EU Omnibus-Verordnung auf einen Blick
Am 26. Februar hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung veröffentlicht. Sie soll die Pflichten, die sich aus CSRD, Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und Taxonomie-Verordnung ergeben, bündeln und den Bürokratieaufwand reduzieren – insbesondere für KMU. Konkret soll sich Folgendes ändern:

  • Höhere Schwellenwerte: Laut des Vorschlags wären nur noch Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro berichtspflichtig. Die Anzahl der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen müssen, würde sich damit um 80 Prozent reduzieren.
  • Spätere Berichtspflichten: Die Frist für die zweite und dritte Welle der Berichtspflicht soll verschoben werden. Unternehmen müssen damit erst ab 2028 berichten.
  • Reduzierte Berichtspflichten: Die Anzahl der Datenpunkte soll verringert, die Lieferketten-Berichtspflicht begrenzt und die EU-Taxonomie vereinfacht werden. Die sektorspezifischen Standards entfallen.
  • Keine strengere Prüfung: Unternehmen sollen weiterhin mit nur „begrenzter Sicherheit“ (limited assurance) berichten dürfen. Die geplante Prüfung mit „hinreichender Sicherheit“ (reasonable assurance) soll entfallen.
  • Maximale Reduktion der KMU-Berichtspflicht: Kapitalmarktorientierte KMU würden nicht mehr unter die CSRD fallen. Zudem sollen große Unternehmen von Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern nur noch ESG-Informationen verlangen dürfen, die über den VSME abgedeckt sind.
  • Aufwertung des VSME: Der freiwillige Standard für KMU soll einheitliche Grundlage für einen neuen freiwilligen Berichtsstandard werden.

Der VSME-Standard gewinnt an Bedeutung
Sollten die Vorschläge angenommen werden, entfällt die Berichtspflicht nach ESRS für den weit überwiegenden Teil der Unternehmen ganz. Geldgeber und die berichtspflichtigen Großen fordern derweil weiterhin ESG-Informationen ein. Die müssen bereitgestellt werden. Die EU macht in ihrem Omnibus-Vorschlag deutlich, dass sie die Position des VSME stärken möchte: Der freiwillige Standard für KMU soll einheitliche Grundlage für einen neuen freiwilligen Berichtsstandard werden. Das macht ihn schon jetzt interessant für viele Unternehmen. Wer von den neuen Anforderungen der CSRD nicht direkt betroffen ist, kann mit dem VSME mit vergleichsweise wenig Aufwand einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der die Informationsbedarfe der meisten Stakeholdergruppen erfüllt: Banken und Investoren, Kunden und Lieferanten.

Warum sich ein VSME-Nachhaltigkeitsbericht für KMU anbietet
Auch wenn die Rechtslage momentan unsicher ist: Unternehmen, die einen VSME-Bericht erstellen sind in jeglicher Hinsicht gewappnet:

  • Sie entwickeln frühzeitig eine ESG-Strategie.
  • Sie erheben die Daten, die künftig erforderlich sein werden.
  • Sie verbessern die Transparenz im Bereich Nachhaltigkeit – für externe Stakeholder ebenso wie für sich selbst.
  • Sie sichern ihre Wettbewerbsfähigkeit, indem sie sich innerhalb ihrer Branche als Akteure positionieren, die ihre ökologische, soziale und unternehmerische Verantwortung ernst nehmen.

Fazit
Die Omnibus-Verordnung ist derzeit noch ein Vorschlag, der erst vom Europäische Parlament und vom Europäischen Rat angenommen werden muss. Änderungen sind also noch möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass die Aufwertung des VSME Bestand haben wird. Als pragmatische, ressourcenschonende und vergleichsweise kostengünstige Alternative für die Bereitstellung von ESG-Informationen ist der freiwillige Standard besonders für kleine und Kleinstunternehmen empfehlenswert.

Dürfen wir auch Sie von den Vorteilen eines VSME-Berichts überzeugen? Dann tun wir das gerne.

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